§ 32 BMV-Ae
Stand: 08.06.2007
zuletzt geändert durch:
, Deutsches Ärzteblatt S. 337
8. Abschnitt Vertragsärztliche Leistungen
2. Unterabschnitt Verordnungen und Bescheinigungen

§ 32 BMV-Ae Bescheinigung über den voraussichtlichen Tag der Entbindung

§ 32 Bescheinigung über den voraussichtlichen Tag der Entbindung

BMV-Ae ( Bundesmantelvertrag - Ärzte )

Der Vertragsarzt darf für die Krankenkasse bestimmte Bescheinigungen über den voraussichtlichen Tag der Entbindung nur auf Grund einer Untersuchung der Schwangeren ausstellen.