§ 39 Inkrafttreten
BpO2000 ( Betriebsprüfungsordnung )
1Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung - Betriebsprüfungsordnung - vom 17. Dezember 1987 (BAnz. Nr. 241 a vom 24. Dezember 1987) außer Kraft.
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