§ 8 Ertragsteuerliche Behandlung der Investitionszulage
InvZulG 2005 ( Investitionszulagengesetz 2005 )
1Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. 2Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und nicht die Erhaltungsaufwendungen.