R 15.10 EStR 2005
Stand: 16.12.2005
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Zu § 15 EStG

R 15.10 EStR 2005

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R 15.10 EStR 2005 Verlustabzugsbeschränkungen nach § 15 Abs. 4 EStG

R 15.10 Verlustabzugsbeschränkungen nach § 15 Abs. 4 EStG

EStR 2005 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2005 )

Betreibt ein Stpfl. gewerbliche Tierzucht oder Tierhaltung in mehreren selbständigen Betrieben, kann der in einem Betrieb erzielte Gewinn aus gewerblicher Tierzucht oder Tierhaltung mit dem in einem anderen Betrieb des Stpfl. erzielten Verlust aus gewerblicher Tierzucht oder Tierhaltung bis zum Betrag von 0 Euro verrechnet werden.