R 20.2 EStR 2005
Stand: 16.12.2005
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Zu § 20 EStG

R 20.2 EStR 2005 Einnahmen aus Kapitalvermögen

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R 20.2 EStR 2005 Einnahmen aus Kapitalvermögen

R 20.2 Einnahmen aus Kapitalvermögen

EStR 2005 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2005 )

Auf Erträge aus Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall ist bei Verträgen, die vor dem 1. 1. 2005 abgeschlossen worden sind, R 154 EStR 2003 weiter anzuwenden.