R 25 EStR 2005
Stand: 16.12.2005
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Zu § 25 EStG

R 25 EStR 2005 Verfahren bei der getrennten Veranlagung von Ehegatten nach § 26a EStG

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R 25 EStR 2005 Verfahren bei der getrennten Veranlagung von Ehegatten nach § 26a EStG

R 25 Verfahren bei der getrennten Veranlagung von Ehegatten nach § 26a EStG

EStR 2005 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2005 )

1Hat ein Ehegatte nach § 26 Abs. 2 Satz 1 EStG die getrennte Veranlagung gewählt, ist für jeden Ehegatten eine Veranlagung durchzuführen, auch wenn sich jeweils eine Steuerschuld von 0 Euro ergibt. 2Der bei einer Zusammenveranlagung der Ehegatten in Betracht kommende Betrag der außergewöhnlichen Belastungen ist grundsätzlich von dem Finanzamt zu ermitteln, das für die Veranlagung des Ehemannes zuständig ist.