R 44b.1 EStR 2005
Stand: 16.12.2005
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Zu § 44b EStG

R 44b.1 EStR 2005 Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das Bundesamt für Finanzen nach den §§ 44b und 45b EStG

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R 44b.1 EStR 2005 Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das Bundesamt für Finanzen nach den §§ 44b und 45b EStG

R 44b.1 Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das Bundesamt für Finanzen nach den §§ 44b und 45b EStG

EStR 2005 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2005 )

Liegen die Voraussetzungen für die Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das Bundesamt für Finanzen nach den §§ 44b und 45b EStG vor, kann der Anteilseigner wählen, ob er die Erstattung im Rahmen 1. eines Einzelantrags (R 44b.2 ) oder 2. eines Sammelantragsverfahrens (R 45b) ) beansprucht.