EuGH - Urteil vom 28.04.1993
Rs C-306/91
Normen:
Richtlinie 72/464 Art. 5 ; EWGV Art. 30 ; EWGV Art. 169 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Steuerrecht - Harmonisierung - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Artikel 5 der Richtlinie 72/464 - Tragweite - Behördliche Festsetzung des Verkaufspreises unter Missachtung des Grundsatzes der freien Preisbestimmung durch die Hersteller und Importeure - Unzulässigkeit - Im Hinblick auf diesen Grundsatz nicht eindeutige nationale Rechtsvorschriften - Unvereinbarkeit mit Artikel 5 der Richtlinie;

EuGH, Urteil vom 28.04.1993 - Aktenzeichen Rs C-306/91

DRsp Nr. 2006/13179

1. Steuerrecht - Harmonisierung - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Artikel 5 der Richtlinie 72/464 - Tragweite - Behördliche Festsetzung des Verkaufspreises unter Missachtung des Grundsatzes der freien Preisbestimmung durch die Hersteller und Importeure - Unzulässigkeit - Im Hinblick auf diesen Grundsatz nicht eindeutige nationale Rechtsvorschriften - Unvereinbarkeit mit Artikel 5 der Richtlinie;

»1. Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 72/464 stellt den Grundsatz auf, daß die Hersteller und Importeure die Kleinverkaufshöchstpreise frei bestimmen. Vorbehaltlich der Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften über die "Preisüberwachung" oder die "Einhaltung der vorgeschriebenen Preise" ermächtigt er die Mitgliedstaaten nicht, diese Preise unter Missachtung dieses allgemeinen Grundsatzes festzusetzen. Daher verstösst ein Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtungen aus dieser Bestimmung, der Rechtsvorschriften beibehält, die nicht ausdrücklich die Verpflichtung für die zuständige Verwaltungsbehörde festlegen oder klar erkennen lassen, unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Richtlinie den Grundsatz der freien Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise für in dieses Land eingeführte Tabakwaren durch die Hersteller und die Importeure zu beachten.