EuGH - Urteil vom 26.09.1996
Rs C-287/94
Normen:
Richtlinie 69/335/EWG Art. 4 Abs. 2 Buchst. b ; Richtlinie 69/335/EWG Art. 10 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Steuerrecht - Harmonisierung - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Gewährung eines zinslosen Darlehens an eine Gesellschaft - Besteuerung im Rahmen der Gesellschaftsteuer - Zulässigkeit;

EuGH, Urteil vom 26.09.1996 - Aktenzeichen Rs C-287/94

DRsp Nr. 2006/12722

1. Steuerrecht - Harmonisierung - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Gewährung eines zinslosen Darlehens an eine Gesellschaft - Besteuerung im Rahmen der Gesellschaftsteuer - Zulässigkeit;

»1. Wird einer Gesellschaft ein zinsloses Darlehen gewährt, so ist Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 69/335 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital auf den Betrag der ersparten Zinsen anwendbar. Denn die Gewährung eines zinslosen Darlehens an eine Gesellschaft bewirkt dadurch, daß sie es dieser ermöglicht, über Kapital zu verfügen, ohne die Kosten dafür tragen zu müssen, durch die sich hieraus ergebende Ersparnis an Zinsaufwendungen eine Erhöhung ihres Gesellschaftsvermögens, und ist dadurch, daß sie zur Stärkung ihres Wirtschaftspotentials beiträgt, geeignet, den Wert ihrer Gesellschaftsanteile zu erhöhen.