EuGH - Urteil vom 02.08.1993
Rs C-9/92
Normen:
Richtlinie 83/182/EWG Art. 7 ; Richtlinie 83/182/EWG Art. 6 ; Richtlinie 83/182/EWG Art. 3b ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Steuerrecht - Harmonisierung - Steuerbefreiungen bei der vorübergehenden Einfuhr von Verkehrsmitteln und bei der endgültigen Einfuhr persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen - Gewöhnlicher Wohnsitz im Sinne der Richtlinien 83/182 und 83/183 - Begriff - Beweismittel - Mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften unvereinbare nationale Regelung; [Richtlinie 83/182 des Rates, Artikel 7, und Richtlinie 83/183 des Rates, Artikel 6] 2. Freizuegigkeit - Einreise- und Aufenthaltsrecht der Angehörigen der Mitgliedstaaten - Anbringung von Stempelvermerken in den Reisepässen der Reisenden durch die nationalen Behörden zur Kontrolle der Dauer des Verbleibs der vorübergehend eingeführten Fahrzeuge - Zulässigkeit; [Richtlinie 73/148 des Rates, Artikel 2 Absatz 1 und 3 Absatz 1] 3. Steuerrecht - Harmonisierung - Steuerbefreiungen bei der vorübergehenden Einfuhr von Verkehrsmitteln - Anbringung von Stempelvermerken in den Reisepässen der Reisenden durch die nationalen Behörden zur Kontrolle der Dauer des Verbleibs der vorübergehend eingeführten Fahrzeuge - Zulässigkeit; [Richtlinie 83/182 des Rates, Artikel 7 Absatz 3] 4. Steuerrecht - Harmonisierung - Steuerbefreiungen bei der vorübergehenden Einfuhr von Verkehrsmitteln - Wiederausfuhr von weitervermieteten Fahrzeugen - Festsetzung einer spezifischen Frist - Unzulässigkeit; [Richtlinie 83/182 des Rates, Artikel 3 Buchstabe b]

EuGH, Urteil vom 02.08.1993 - Aktenzeichen Rs C-9/92

DRsp Nr. 2006/16354