EuGH - Urteil vom 29.05.1997
Rs C-389/95
Normen:
Richtlinie 83/182/EWG Art. 1 ; Richtlinie 83/182/EWG Art. 3 ; Richtlinie 83/182/EWG Art. 9 ;
Fundstellen:
DB 1997, 1904
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 Steuerrecht - Harmonisierung - Steuerbefreiungen bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel - Richtlinie 83/182 - Keine Beschränkung der Zahl von Personenfahrzeugen, die durch eine Person abgabenfrei eingeführt werden können;

EuGH, Urteil vom 29.05.1997 - Aktenzeichen Rs C-389/95

DRsp Nr. 2006/12625

1 Steuerrecht - Harmonisierung - Steuerbefreiungen bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel - Richtlinie 83/182 - Keine Beschränkung der Zahl von Personenfahrzeugen, die durch eine Person abgabenfrei eingeführt werden können;

»4 Artikel 3 der Richtlinie 83/182 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel ist so auszulegen, daß die darin vorgesehene Abgabenbefreiung für mehr als ein Personenfahrzeug je Person gewährt werden kann. Zum einen beschränkt die Richtlinie nämlich nicht ausdrücklich die Zahl der Personenfahrzeuge, die für die Abgabenbefreiung in Betracht kommen, und eine solche Beschränkung ergibt sich auch nicht aus dem Wortlaut ihres Artikels 3. Zum anderen ist eine solche Beschränkung geeignet, die Freizuegigkeit der Gebietsansässigen innerhalb der Gemeinschaft zu behindern, während diese Richtlinie auf die Beseitigung der Hemmnisse für die Errichtung eines Binnenmarktes abzielt, die sich aus den steuerrechtlichen Regelungen ergeben, die bei der vorübergehenden Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel für die private oder berufliche Nutzung gelten.