FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.11.2002
2 K 148/00
Normen:
DBA-USA Art. 6 ; DBA-USA Art. 7 ; DBA-USA Art. 11 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 376

1. Zur Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermögensverwaltung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft auf der Ebene des DBA-USA; 2. Zinsen aus der Anlage von in den USA erzielten Vermietungseinkünften unterliegen nicht der deutschen Einkommensteuer

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.11.2002 - Aktenzeichen 2 K 148/00

DRsp Nr. 2003/4046

1. Zur Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermögensverwaltung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft auf der Ebene des DBA-USA; 2. Zinsen aus der Anlage von in den USA erzielten Vermietungseinkünften unterliegen nicht der deutschen Einkommensteuer

1. Keine Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermögensverwaltung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft in gewerbliche Einkünfte gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG auf der Ebene des DBA - USA 2. Zinsen aus der Anlage von Überschüssen aus Vermietungseinkünften in den USA belegener Grundstücke unterliegen nach dem DBA-USA als Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen gem. Art. 6 nicht der deutschen Einkommensteuer

Normenkette:

DBA-USA Art. 6 ; DBA-USA Art. 7 ; DBA-USA Art. 11 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob in den USA erzielte Erträge nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) USA der deutschen Besteuerung zu unterwerfen sind.

Die Klägerin war Komplementärin der Firma ... GmbH & Co. KG (KG). Die Kommanditanteile der KG wurden zu 100 % von der .... GmbH & Co. KG (A) gehalten. Mit Gesellschafterbeschluss vom 1. April 1998 schied die Kommanditistin mit Wirkung zum 1. Januar 1998 aus der KG aus. Das Vermögen der KG wuchs der Komplementärin an. Diese wurde somit zur Gesamtrechtsnachfolgerin der KG.