Am 10.06.2022 hat der Bundesrat das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung abschließend gebilligt. Der Mindestlohn steigt zum 01.10.2022 auf 12 € brutto pro Zeitstunde. Außerdem wird die Minijob-Grenze zum 01.10.2022 von derzeit 450 € auf 520 € angehoben und sich fortan dynamisch am Mindestlohn orientieren. Damit wird künftig eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden ermöglicht. Welche Folgewirkungen sich für die Lohnbuchhaltung ergeben, lesen Sie hier.
Nach dem Mindestlohnerhöhungsgesetz gilt nun Folgendes:
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