07/2022 - Einkommensteuer
Der BFH hatte zu klären, wie der Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft des Einzelrechtsnachfolgers nach einem unentgeltlichen Erwerb zu ermitteln ist. Im Streitfall hatte eine aus zwei Geschwistern bestehende Grundstücksgemeinschaft ein Grundstück binnen der Zehnjahresfrist veräußert. Ihr Vater hatte das Grundstück zuvor aus seinem Betriebsvermögen entnommen und im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf die Kinder übertragen. Einen Entnahmegewinn hatte der Vater damals nicht versteuert. Der BFH hat entschieden, dass der Buchwert als angesetzter Entnahmewert i.S.d. § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG bei der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft des Einzelrechtsnachfolgers anzusetzen ist (Urt. v. 06.12.2021 – IX R 3/21). Das Urteil und die Auswirkungen werden im Video erläutert.