14 Begriff der bebauten Grundstücke (§ 74 BewG)
BewRGr ( Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Richtlinien zur Bewertung des Grundvermögens )
1Der Begriff des Gebäudes ist in Abschnitt 1 Abs. 2 erläutert. 2Wegen der Frage der Benutzbarkeit und Bezugsfertigkeit von Gebäuden vgl. Abschnitt 6.
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