Stand: 10.12.1999
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Zu § 4 Nr. 2 UStG (§ 18 UStDV)

44 UStR2000 Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt

44 Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt

UStR2000 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 )

Auf die Abschnitte 145 bis 147 wird hingewiesen.