Auf die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft wird das Urteil der 6. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 20. August 2020 aufgehoben.
Dem früheren Soldaten wird das Ruhegehalt aberkannt.
Die Kosten des gesamten Verfahrens werden dem früheren Soldaten auferlegt, der auch die ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.
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Das disziplinargerichtliche Berufungsverfahren betrifft Untreuetaten im Dienst.
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