BFH vom 26.10.1995
I B 50/95

Abfindung an einen lästigen Gesellschafter als vGA

BFH, vom 26.10.1995 - Aktenzeichen I B 50/95

DRsp Nr. 1997/8311

Abfindung an einen lästigen Gesellschafter als vGA

Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft, die dazu dienen, einen der Kapitalgesellschaft lästigen Gesellschafter zum Ausscheiden aus der Gesellschaft zu bewegen, können betrieblich veranlaßt und deshalb als Betriebsausgaben abzugsfähig sein.

Für die Praxis:

Der BFH hebt hervor, daß es sich um einen der Kapitalgesellschaft - und nicht den anderen Gesellschaftern - lästigen Gesellschafter handeln muß. Gleichwohl lag im Streitfall eine vGA vor, weil das FG in tatsächlicher Hinsicht festgestellt hatte, daß die streitige Zahlung der Kapitalgesellschaft verdeckter Kaufpreis für die Veräußerung des Gesellschaftsanteils und keine Abfindungszahlung war.