Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides, insbesondere um die Frage, ob bei Erlass des Haftungsbescheides bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war.
Der ... geborene Kläger ist gelernter Steuerfachgehilfe und war seit der Gründung der A GmbH (im Folgenden GmbH) im Januar 2000 der einzige im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer. Der Kläger hält seit der Gründung eine Stammeinlage an der GmbH in Höhe von 12.500 €. Die Geschäftstätigkeit übernahm die GmbH von der Einzelhandelsfirma von B. Im November 2001 wurden die Steuererklärungen für das Jahr 2000 eingereicht. Am 04.02.2002 und am 13.12.2001 ergingen die entsprechenden Steuerbescheide für 2000.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|