Im Rahmen des Klageverfahrens betreffend den Grundstücks-Einheitswert für einen Bau- und Gartenmarkt ist streitig, ob oder inwieweit der Beklagte (das Finanzamt --FA--) an seine Abhilfezusage und die ihr zugrunde liegende tatsächliche Verständigung über den Gesamtgebäudewert gebunden ist.
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