LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.11.2023
5 Sa 83/23
Normen:
BUrlG § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 07.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 877/22

Abgeltung von Urlaub samt Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen und Zahlung des tarifliches Urlaubsgelds

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2023 - Aktenzeichen 5 Sa 83/23

DRsp Nr. 2024/1752

Abgeltung von Urlaub samt Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen und Zahlung des tarifliches Urlaubsgelds

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 7. März 2023, Az. 3 Ca 877/22, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger € 7.859,25 brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. Dezember 2022 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 3 Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Abgeltung von Urlaub nebst Zahlung von tariflichem Urlaubsgeld aus den Jahren 2021 und 2022 in Anspruch.

1. 2.