Abgeltungsteuer: Barabfindung beim Tausch bereits steuerentstrickter Altaktien - Steuerbarer Kapitalertrag i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG
FG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2012 - Aktenzeichen 10 K 4059/10 E
DRsp Nr. 2013/7545
Abgeltungsteuer: Barabfindung beim Tausch bereits steuerentstrickter Altaktien – Steuerbarer Kapitalertrag i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG
Werden vor Einführung der Abgeltungsteuer am 1.1.2009 erworbene Aktien, bei denen die einjährige Veräußerungsfrist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2EStG a.F. bereits abgelaufen war, unter zusätzlicher Zahlung einer Barabfindung gegen neue Anteile getauscht, stellt die Barabfindung mangels Steuerverstrickung der Altaktien keinen steuerbaren Kapitalertrag i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG dar.