Auf die Berufung des Klägers - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 16. November 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.562,50 € brutto nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
auf 517,50 € brutto seit 1. Juli 2017
auf 517,50 € brutto seit 1. August 2017
auf 527,50 € brutto seit 1. September 2017
zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 51 % und die Beklagte zu 49 %.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|