I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) in den Streitjahren gewerblich tätig war oder einen freien Beruf ausgeübt hat.
Der Kläger hat nach seinem Abitur eine Ausbildung zum Datenverarbeitungskaufmann 1985 erfolgreich abgeschlossen und während der Ausbildungszeit sowie in den Folgejahren weitere Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der EDV, insbesondere SAP, besucht. Seit 1992 ist er selbständig auf dem Gebiet der EDV-Beratung tätig.
Nachdem er für das Jahr 1994 eine Gewerbesteuererklärung abgegeben hatte, legte er gegen den erklärungsgemäß ergangenen Gewerbesteuermessbescheid und gegen den dazu erlassenen Zerlegungsbescheid (mit Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags auf zwei Gemeinden) mit der Begründung Einspruch ein, er sei nicht gewerbesteuerpflichtig. Nach seinen Ausbildungsunterlagen und Tätigkeitsbeschreibungen entspreche seine Tätigkeit derjenigen eines Wirtschafts-Informatikers und sei deshalb freiberuflich.
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