1. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. Juli 2022 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über Unterlassungsansprüche des Betriebsrats bezüglich einer Arbeitsanweisung der Arbeitgeberin im Zusammenhang mit Rufbereitschaftsdiensten.
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