Die Revision des Klägers wird als unbegründet zurückgewiesen.
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22. Mai 2013
Hinsichtlich der Revision des Klägers hat der Kläger die Kosten zu tragen.
Hinsichtlich der Revision der Klägerin hat der Beklagte die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen.
I.
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