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2020
Sonstige
OVG/VGH
OVG Nordrhein-Westfalen
OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 17.12.2020
14 A 2654/18
Normen:
UStG
§
4
Nr.
21
Buchst. a) Doppelbuchst. bb);
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen
28 K 6066/17
Ablehnung der Eingabe auf Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für Betreiberin einer Kampfsportschule
OVG Nordrhein-Westfalen,
Urteil
vom 17.12.2020
- Aktenzeichen 14 A 2654/18
DRsp Nr. 2021/18191
Ablehnung der Eingabe auf Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für Betreiberin einer Kampfsportschule
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