FG Hamburg, vom 13.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 97/09
Ablehnung einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen eindeutiger Erklärung des Zeugen über seine fehlende Erinnerung bei seiner ersten Vernehmung
BFH, Beschluss vom 20.12.2011 - Aktenzeichen VIII B 199/10
DRsp Nr. 2012/3784
Ablehnung einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen eindeutiger Erklärung des Zeugen über seine fehlende Erinnerung bei seiner ersten Vernehmung
1. NV: Bei der Zustellung gemäß § 3VwZG durch die Post ist die Bezeichnung des Sendungsinhalts seit dem Inkrafttreten des Zustellungsreformgesetzes nicht mehr Voraussetzung für die Wirksamkeit der Zustellung, sondern nur noch von Bedeutung für deren Nachweis.2. NV: Für die Zustellung gemäß § 5VwZG durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis gilt insoweit nichts anderes.