Die Revision gegen das Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. September 2009 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Die Klägerin, die auf Grund des notariellen Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12. Juli 1999 Betriebsvermögen der U. GmbH (fortan U. ) übernommen hatte, macht gegenüber der beklagten Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Anwaltssozietät (Beklagte zu 1, künftig Beklagte) und deren drei Gesellschaftern (Beklagte zu 2 bis 4) Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend.
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