FG Saarland - Urteil vom 05.12.2002
1 K 178/00
Normen:
AO § 80 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 278

Abschluss eines Verrechnungsvertrages ohne Einschaltung des steuerlichen Beraters?; Abrechnungsbescheid

FG Saarland, Urteil vom 05.12.2002 - Aktenzeichen 1 K 178/00

DRsp Nr. 2003/728

Abschluss eines Verrechnungsvertrages ohne Einschaltung des steuerlichen Beraters?; Abrechnungsbescheid

1. Das FA ist grundsätzlich gehalten, einen Verrechnungsvertrag unter Einschaltung des steuerlichen Beraters eines Stpfl. zu schließen. Eine unmittelbar ohne Beteiligung des Steuerberaters geschlossene Vereinbarung ist unwirksam. 2. Der Abrechnungsbescheid vom 25. Juni 1997 in Form der Einspruchsentscheidung vom 14. April 2000 wird insoweit abgeändert, als die Verrechnung der Umsatzsteuerguthaben i.H. von 16.729,70 DM mit den Steuerschulden des Ehemannes der Klägerin unzulässig ist.

Normenkette:

AO § 80 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit einer vom Beklagten vorgenommenen Verrechnung.

Die Klägerin betreibt seit 1995 einen Baustoffhandel sowie ab 1996 eine Gaststätte. Der Ehemann der Klägerin unterhielt bis Ende 1996 einen Betrieb für Bagger- und Abbrucharbeiten. Gegenüber diesem bestanden erhebliche Steuerforderungen, deren Realisierung Schwierigkeiten bereitete. Ende 1996 wurde der Betrieb des Ehemannes wegen Überschuldung eingestellt. Die Klägerin hatte bisweilen in den Steuerangelegenheiten ihres Mannes Kontakt mit der Vollstreckungsstelle des Beklagten.