BFH vom 16.06.1995
X B 237/94

Abschreibungsdauer bei Personalcomputern

BFH, vom 16.06.1995 - Aktenzeichen X B 237/94

DRsp Nr. 1997/8367

Abschreibungsdauer bei Personalcomputern

Nahezu ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzte Personalcomputer sind grundsätzlich - auch unter Berücksichtigung der raschen technischen Neuentwicklungen - über einen Zeitraum von fünf Jahren abzuschreiben. Macht der Steuerpflichtige eine kürzere Abschreibungsdauer geltend, so müssen hierfür besondere, objektiv nachprüfbare Gründe vorliegen.

Für die Praxis:

Die Abzugsbeschränkung für das häusliche Arbeitszimmer ab dem VZ 1996 umfaßt nicht die Aufwendungen für einen nahezu ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzten PC, da es sich hierbei nicht um einen Ausstattungsgegenstand des Arbeitszimmers handelt.