Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 3. Juni 2022 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12. Juli 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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