BFH vom 21.07.1995
I B 214/94

Abweichende Beurteilung bei der Lohn- und Körperschaftsteuer

BFH, vom 21.07.1995 - Aktenzeichen I B 214/94

DRsp Nr. 1997/8352

Abweichende Beurteilung bei der Lohn- und Körperschaftsteuer

Ist die Zahlung einer Kapitalsteuer an ihren Gesellschafter im Rahmen der Lohnsteueraußenprüfung als Lohn beurteilt worden, so ist es aufgrund des § 173 Abs. 2 AO nicht ausgeschlossen, die Zahlung im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung der Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln.

Für die Praxis: