FG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.12.2007
6 K 446/06
Normen:
EStG (1999) § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ; EStG (1999) § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ; KStG § 8 Abs. 1 ; BGB § 488 Abs. 3 S. 2 ; BGB § 488 Abs. 3 S. 3 ;

Abzinsung auch für Gesellschafterdarlehen; Bestimmung der Darlehenslaufzeit unter Berücksichtigung der im Steuerrecht geltenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2007 - Aktenzeichen 6 K 446/06

DRsp Nr. 2008/12234

Abzinsung auch für Gesellschafterdarlehen; Bestimmung der Darlehenslaufzeit unter Berücksichtigung der im Steuerrecht geltenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise

1. Auch ein vom Gesellschafter der Kapitalgesellschaft gewährtes unverzinsliches Darlehen ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen, wenn es am Bilanzstichtag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten hat. 2. Für die Frage, ob ein ohne vertragliche Festlegung einer exakten Laufzeit gewährtes Gesellschafterdarlehen eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten hat, kann die Gesellschaft sich aufgrund der im Steuerrecht geltenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht auf die in § 488 Abs. 3 BGB vorgesehene dreimonatige Kündigungsfrist berufen, wenn die Vertragsparteien das Darlehen eindeutig als langfristig behandelt haben, die Darlehensnehmerin zur Rückzahlung nicht in der Lage ist und bei einer Rückforderung des Darlehens sofort einen Insolvenzantrag stellen müsste und wenn demensprechend das Darlehen in unveränderter Höhe tatsächlich schon eine Laufzeit von 9 Jahren hat.

Normenkette:

EStG (1999) § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ; EStG (1999) § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ; KStG § 8 Abs. 1 ; BGB § 488 Abs. 3 S. 2 ; BGB § 488 Abs. 3 S. 3 ;

Tatbestand: