Streitig ist, ob Aufwendungen für die Ausbildung zur Pharmareferentin als Werbungskosten abzugsfähig sind.
Der Kläger (Kl.) war im Streitjahr 1995 mit C. T., geb. M., verheiratet. Sie wurden gemeinsam zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Frau T. war als Krankenschwester - Psychiatrie - nichtselbstständig tätig. Sie ist 1996 als Pharmareferentin nichtselbstständig tätig geworden.
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