FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.02.2023
6 K 6205/19
Normen:
EStG § 24b Abs. 1 S. 1;

Abzug eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von der Summe der Einkünfte eines alleinstehenden Steuerpflichtigen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.2023 - Aktenzeichen 6 K 6205/19

DRsp Nr. 2023/5002

Abzug eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von der Summe der Einkünfte eines alleinstehenden Steuerpflichtigen

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2016 vom 23. November 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04. November 2019 wird dahingehend zu ändern, dass insgesamt ein Alleinerzieher-Entlastungsbetrag in Höhe von € 2.148,- berücksichtigt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 24b Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin ist Lehrerin und erzielte im Streitjahr 2016 neben ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Die Klägerin ist Mutter zweier Kinder, die in den Jahren 1995 und 1998 geboren wurden und die sich im Jahr 2016 in der Berufsausbildung bzw. im Studium befanden. Die Klägerin wohnte mit ihren beiden Kindern in einem Einfamilienhaus in B..., in dem die beiden Kinder auch gemeldet waren. Eigentümer des Einfamilienhauses, das eine Fläche von 133,67 m2 aufwies, waren die Klägerin und ihr früherer Ehemann; der frühere Ehemann wohnte nicht mehr in dem Einfamilienhaus.