EuGH - Urteil vom 15.10.2009
Rs. C-35/08
Normen:
EG Art. 18; EG Art. 56; EStG § 2a Abs. 1; EStG § 7 Abs. 4; EStG § 7 Abs. 5;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 2091
DB 2009, 2353
NZM 2009, 825
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg - (Vorlage-) Beschluss vom 22.01.2008,

Abzugsfähigkeit der Verluste aus Vermietung von den zu besteuernden Einkünften eines Steuerpflichtigen; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen die Abzugsmöglichkeit auf im Mitgliedstaat belegene Immobilien beschränkenden Regelung; Grundstücksgemeinschaft Busley/Cibrian gegen Finanzamt Stuttgart-Körperschaften

EuGH, Urteil vom 15.10.2009 - Aktenzeichen Rs. C-35/08

DRsp Nr. 2009/23952

Abzugsfähigkeit der Verluste aus Vermietung von den zu besteuernden Einkünften eines Steuerpflichtigen; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen die Abzugsmöglichkeit auf im Mitgliedstaat belegene Immobilien beschränkenden Regelung; Grundstücksgemeinschaft Busley/Cibrian gegen Finanzamt Stuttgart-Körperschaften

Art. 56 EG steht Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über die Einkommensteuer entgegen, wonach das Recht gebietsansässiger und unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen, Verluste aus Vermietung und Verpachtung einer Immobilie im Verlustentstehungsjahr von der Besteuerungsgrundlage abzuziehen und bei der Ermittlung der Einkünfte aus einer Immobilie eine degressive Abschreibung anzusetzen, von der Voraussetzung abhängt, dass die Immobilie im Gebiet dieses Mitgliedstaats belegen ist.

Tenor:

Art. 56 EG steht Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über die Einkommensteuer entgegen, wonach das Recht gebietsansässiger und unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen, Verluste aus Vermietung und Verpachtung einer Immobilie im Verlustentstehungsjahr von der Besteuerungsgrundlage abzuziehen und bei der Ermittlung der Einkünfte aus einer Immobilie eine degressive Abschreibung anzusetzen, von der Voraussetzung abhängt, dass die Immobilie im Gebiet dieses Mitgliedstaats belegen ist.

Normenkette:

EG Art. 18; EG Art. 56; EStG § 2a Abs. 1;