BFH - Urteil vom 10.12.2019
I R 24/17
Normen:
KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
BB 2020, 1968
BFH/NV 2020, 1023
DB 2020, 1655
DStR 2020, 1610
DStRE 2020, 954
DStZ 2020, 637
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 08.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 61/15

Abzugsfähigkeit gezahlter Zinsen als Betriebsausgaben im Rahmen der Übertragung von Vermögenswerten eines kommunalen Zweckverbandes auf einen Betrieb gewerblicher Art

BFH, Urteil vom 10.12.2019 - Aktenzeichen I R 24/17

DRsp Nr. 2020/10633

Abzugsfähigkeit gezahlter Zinsen als Betriebsausgaben im Rahmen der Übertragung von Vermögenswerten eines kommunalen Zweckverbandes auf einen Betrieb gewerblicher Art

Die Rechtsprechung, wonach interne Miet- oder Pachtverträge zwischen einer Trägerkörperschaft und ihrem BgA über wesentliche Betriebsgrundlagen des BgA steuerrechtlich unbeachtlich sind (z.B. BFH-Urteil vom 24.04.2002 - I R 20/01, BFHE 199, 148, BStBl II 2003, 412), ist sinngemäß auch auf sog. interne Darlehen anzuwenden, die zur Finanzierung der aus Eigenmitteln der Trägerkörperschaft bestrittenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten wesentlicher Betriebsgrundlagen des BgA vereinbart wurden.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 08.03.2017 – 1 K 61/15 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 Abs. 1 Satz 1;

Gründe

I.