FG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.01.2018
5 K 500/17
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 1-2; EStG § 9 Abs. 2 S. 1-3;
Fundstellen:
EFG 2018, 1444

Abzugsfähigkeit von ärztlichen Behandlungskosten nach einem Autounfall auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2018 - Aktenzeichen 5 K 500/17

DRsp Nr. 2018/9245

Abzugsfähigkeit von ärztlichen Behandlungskosten nach einem Autounfall auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 1-2; EStG § 9 Abs. 2 S. 1-3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von ärztlichen Behandlungskosten nach einem Autounfall auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten.

Die verheirateten Kläger wurden im Streitjahr 2014 zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Beide Kläger erzielten als kaufmännische Angestellte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die Klägerin außerdem Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Kläger haben zwei sich in Ausbildung befindliche Kinder, für die sie im Streitjahr kindergeldberechtigt waren.

Die Klägerin machte in ihrer am 30. Oktober 2015 beim Beklagten eingereichten ESt-Erklärung Kosten in Höhe von 2.402,00 € für einen Autounfall geltend, den sie im Februar 2013 auf ihrem Arbeitsweg erlitten hatte. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um von der Klägerin getragene Kosten für eine operative Nasen- und Ohrmuschelkorrektur.