Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 17.06.2021 - 14 K 997/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erzielte im Streitjahr (2018) als Berufssoldat der Bundeswehr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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