BFH - Beschluss vom 10.01.2024
VI R 16/21
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 59; StGB § 111; WDO § 15; WDO § 22; WDO § 41; WDO § 58; WDO § 93; WDO § 98 Abs. 1 Nr. 2; WDO § 108; WDO § 140; AO § 40; SG §§ 7 ff.; SG § 7; SG § 17 Abs. 2 S. 3; SG § 23;
Fundstellen:
DStR 2024, 800
StX 2024, 229
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 17.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 997/20

Abzugsfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein gegen ihn geführtes Wehrdisziplinarverfahren als Werbungskosten; Übertragung der zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten eines Strafverfahrens ergangenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auf Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren (verneint)

BFH, Beschluss vom 10.01.2024 - Aktenzeichen VI R 16/21

DRsp Nr. 2024/4342

Abzugsfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein gegen ihn geführtes Wehrdisziplinarverfahren als Werbungskosten; Übertragung der zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten eines Strafverfahrens ergangenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auf Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren (verneint)

1. Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein gegen ihn geführtes Wehrdisziplinarverfahren sind als Werbungskosten abzugsfähig. 2. Die zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten eines Strafverfahrens ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist auf Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren nicht übertragbar.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 17.06.2021 - 14 K 997/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 59; StGB § 111; WDO § 15; WDO § 22; WDO § 41; WDO § 58; WDO § 93; WDO § 98 Abs. 1 Nr. 2; WDO § 108; WDO § 140; AO § 40; SG §§ 7 ff.; SG § 7; SG § 17 Abs. 2 S. 3; SG § 23;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erzielte im Streitjahr (2018) als Berufssoldat der Bundeswehr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.