FG Köln - Urteil vom 17.06.2021
14 K 997/20
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1-2; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Berücksichtigen von Rechtsanwaltskosten durch Vertretung in einem Wehrdisziplinarverfahren als weitere Werbungskosten eines Steuerpflichtigen bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

FG Köln, Urteil vom 17.06.2021 - Aktenzeichen 14 K 997/20

DRsp Nr. 2021/15572

Berücksichtigen von Rechtsanwaltskosten durch Vertretung in einem Wehrdisziplinarverfahren als weitere Werbungskosten eines Steuerpflichtigen bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2018 vom 02.08.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.04.2020 wird dahingehend geändert, dass Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.785 € als weitere Werbungskosten des Klägers bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden.

Die Berechnung der festgesetzten Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1-2; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Der Kläger erzielt als Berufssoldat Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.

Aufgrund eines auf der Plattform facebook veröffentlichten Kommentars wurde er durch rechtskräftiges Urteil des AG C vom xx.xx.2018 (Az. ...) wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten schuldig gesprochen und verwarnt unter Vorbehalt einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je xxx,xx €.