Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.01.2019 – 4 K 4165/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wohnt in C und bezog im Streitjahr (2014) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie ist seit 2006 als Mitarbeiterin im Allgemeinen Ordnungsdienst im Ordnungsamt C (OAC) angestellt. Der Allgemeine Ordnungsdienst umfasst die Wahrnehmung von Aufgaben, die die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum betreffen.
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