FG Düsseldorf - Urteil vom 10.12.2014
4 K 2860/13 E
Normen:
AO § 174 Abs. 2 S. 1;

Änderung eines fehlerhaften Gewerbesteuerbescheides aufgrund mehrfacher unzulässiger Berücksichtigung eines Sachverhalts zugunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger

FG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2014 - Aktenzeichen 4 K 2860/13 E

DRsp Nr. 2016/17283

Änderung eines fehlerhaften Gewerbesteuerbescheides aufgrund mehrfacher unzulässiger Berücksichtigung eines Sachverhalts zugunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 174 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Der Kläger war Gesellschafter der "A/B GbR" (im Folgenden: GbR). Zum 2001 schied er als vorletzter Gesellschafter gegen Zahlung eines Ausgleichsbetrages aus.