FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.11.2014
1 K 2416/12
Normen:
KStG § 32a Abs. 2;

Änderung von Körperschaftsteuerbescheiden wegen verdeckter Einlage

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.11.2014 - Aktenzeichen 1 K 2416/12

DRsp Nr. 2015/510

Änderung von Körperschaftsteuerbescheiden wegen verdeckter Einlage

Änderung nach § 32a Abs. 2 Satz 1 KStG kommt nur bei einer tatsächlichen Änderung des Einkommensteuerbescheides des Gesellschafters hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage in Betracht.

Normenkette:

KStG § 32a Abs. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob § 32a Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) auf Bescheide gegenüber der Klägerin für die Streitjahre 1999 bis 2005 Anwendung findet.