Streitig ist die Anfechtbarkeit eines bestandskräftigen Grunderwerbsteuerbescheids wegen verfassungsrechtlicher Zweifel am Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).
Für den am 11. Mai 1988 beurkundeten Kauf eines zur Selbstnutzung vorgesehenen Grundstücks durch den Kläger und seine Ehefrau für zusammen 193.000 DM setzte der Beklagte (das Finanzamt - FA - ) mit Bescheid vom 2. Juni 1988 gegen den Kläger auf anteilige 96.500 DM gemäß § 1 GrEStG Grunderwerbsteuer in Höhe von 1.930 DM fest. Der Bescheid wurde am selben Tag zur Post gegeben. Binnen der am dritten Tag danach beginnenden einmonatigen Einspruchsfrist bis Dienstag, den 5. Juli 1988, wurde kein Rechtsbehelf eingelegt.
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