BFH vom 19.05.1995
VI R 64/93

AfA bei einem häuslichen Arbeitszimmer

BFH, vom 19.05.1995 - Aktenzeichen VI R 64/93

DRsp Nr. 1997/8373

AfA bei einem häuslichen Arbeitszimmer

Benutzt in einem nicht verheirateten Bruchteilseigentümern zu je 1/3 gehörenden Einfamilienhaus ein Eigentümer allein ein Arbeitszimmer, so ist die auf diesen Raum anteilig entfallende AfA in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, wenn der Bruchteilseigentümer die Anschaffungskosten des Hauses zur Hälfte getragen hat.

Für die Praxis:

In der bisherigen Rechtsprechung hatte der BFH und dem folgend die Verwaltung den Abzug der vollen AfA nur bei Arbeitszimmern bejaht, die im gemeinsamen Eigentum von Ehegatten standen. Nach der vorliegenden Entscheidung gilt dies jedoch auch bei nicht verheirateten Eigentümern.