AfA-Methoden-Änderung; Irrtumsanfechtung; Willensmangel; Objektive Überprüfbarkeit - Kein Wechsel der AfA-Methode im Wege der Irrtumsanfechtung
FG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2002 - Aktenzeichen 8 K 4697/00 E
DRsp Nr. 2003/6584
AfA-Methoden-Änderung; Irrtumsanfechtung; Willensmangel; Objektive Überprüfbarkeit - Kein Wechsel der AfA-Methode im Wege der Irrtumsanfechtung
Mit dem Eintritt der Bestandskraft der den erstmaligen Abzug der linearen oder degressiven Abschreibung enthaltenden Veranlagung ist der Steuerpflichtige an die ausgeübte Wahl gebunden. Ein Wechsel der AfA-Methode im Wege der Irrtumsanfechtung muss mangels objektiver Überprüfbarkeit eines Willensmangels im Interesse der Rechtssicherheit ausscheiden.