Auf die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft wird das Urteil der 4. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 23. Juni 2021 aufgehoben.
Der frühere Soldat wird in den Dienstgrad eines Oberstabsgefreiten der Reserve herabgesetzt.
Der gegen den früheren Soldaten am 18. Januar 2017 verhängte Verweis wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen werden dem früheren Soldaten auferlegt, der auch die ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.
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Das Verfahren betrifft im Wesentlichen die disziplinaren Vorwürfe einer sexuellen Belästigung einer Schülerpraktikantin und einer außerdienstlichen Körperverletzung eines Kameraden.
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