BVerwG - Urteil vom 30.06.2022
2 WD 14.21
Normen:
SG § 23 Abs. 1; SG § 17 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 und S. 3; AGG § 3 Abs. 4;
Fundstellen:
NVwZ 2022, 1814

Ahndung der sexuellen Belästigung einer bei der Bundeswehr beschäftigten Schülerpraktikantin durch einen Soldaten und einer außerdienstlichen Körperverletzung eines Kameraden mit einer Dienstgradherabsetzung

BVerwG, Urteil vom 30.06.2022 - Aktenzeichen 2 WD 14.21

DRsp Nr. 2022/13150

Ahndung der sexuellen Belästigung einer bei der Bundeswehr beschäftigten Schülerpraktikantin durch einen Soldaten und einer außerdienstlichen Körperverletzung eines Kameraden mit einer Dienstgradherabsetzung

1. Eine Schülerpraktikantin bei der Bundeswehr unterfällt dem Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.2. Die sexuelle Belästigung einer bei der Bundeswehr beschäftigten Schülerpraktikantin durch einen Soldaten ist im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen mit einer Dienstgradherabsetzung zu ahnden.

Tenor

Auf die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft wird das Urteil der 4. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 23. Juni 2021 aufgehoben.

Der frühere Soldat wird in den Dienstgrad eines Oberstabsgefreiten der Reserve herabgesetzt.

Der gegen den früheren Soldaten am 18. Januar 2017 verhängte Verweis wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen werden dem früheren Soldaten auferlegt, der auch die ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.

Normenkette:

SG § 23 Abs. 1; SG § 17 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 und S. 3; AGG § 3 Abs. 4;

Gründe

I

Das Verfahren betrifft im Wesentlichen die disziplinaren Vorwürfe einer sexuellen Belästigung einer Schülerpraktikantin und einer außerdienstlichen Körperverletzung eines Kameraden.