OLG Köln - Beschluss vom 16.07.2021
3 Ws 27/21
Normen:
AO § 30 Abs. 1; StPO § 475 Abs. 1;

Anspruch einer Privatperson auf Übermittlung einer Kopie der in einem Steuerstrafverfahren gefertigten Anklageschrift in einem Verfahren der Cum-Ex-Affäre

OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2021 - Aktenzeichen 3 Ws 27/21

DRsp Nr. 2024/5742

Anspruch einer Privatperson auf Übermittlung einer Kopie der in einem Steuerstrafverfahren gefertigten Anklageschrift in einem Verfahren der Cum-Ex-Affäre

Zum Anspruch einer Privatperson auf Übermittlung einer Kopie der in einem Steuerstrafverfahren gefertigten Anklageschrift.

Tenor

Die Beschwerde wird kostenpflichtig als unbegründet verworfen.

Normenkette:

AO § 30 Abs. 1; StPO § 475 Abs. 1;

Gründe

I.

Den bisherigen Verfahrensverlauf hat das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vom 11.05.2021 wie folgt zusammengefasst:

"Vor der Kammer ist ein Wirtschaftsstrafverfahren anhängig. Dessen Gegenstand ist insbesondere der Vorwurf der (versuchten) Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Durchführung sog. Cum/Ex-Aktiengeschäfte.