FG Hessen - Urteil vom 14.09.2005
13 K 1329/04
Normen:
AO § 91 ;

Akteneinsicht; Rechtsbehelfsverfahren - Akteneinsicht im Rechtsbehelfsverfahren

FG Hessen, Urteil vom 14.09.2005 - Aktenzeichen 13 K 1329/04

DRsp Nr. 2006/1147

Akteneinsicht; Rechtsbehelfsverfahren - Akteneinsicht im Rechtsbehelfsverfahren

Es ist grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Finanzamt die Steuerakten nicht in die Kanzleiräume eines Rechtsanwaltes übersendet, sondern eine Akteneinsicht in den Räumen des Finanzamtes anbietet.

Normenkette:

AO § 91 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, an welchem Ort ein bevollmächtigter Rechtsanwalt im außergerichtlichen Verfahren Einsicht in die Akten des Finanzamtes nehmen kann.